Riedenburg: 09442 - 92 00-0    |    Hemau: 09491 - 95 460-0    |    Kelheim: 09441 - 68 22-370   |    Skype, WhatsApp und Signal: +49 151 61853769

Durchsetzungsberatung

Das Steuerrecht in aller Detailtiefe kann nicht alles regeln und bedarf oftmals der Auslegung. Zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen bestehen in vielen Angelegenheiten unvermeidbare Konflikte, die nur durch sachliche aber entschiedene sowohl außergerichtliche als auch finanzgerichtliche Durchsetzungsberatung und Vertretung gelöst werden können.

Ein Grund für immer wieder vorkommende Streitigkeiten ist unseres Erachtens, dass im Zuge der Verschlankung und Rationalisierung der Veranlagungsprozesse den Finanzbeamten gar nicht die Zeit bleibt, Sachverhalte vollständig aufzuklären und den Steuerpflichtigen anzuhören. Es ist unsere Pflicht, Rechtsmittel gegen derartig unbegründete Kürzungen oder rechtlich falsche Sachverhaltsschlüsse einzulegen.

Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen bleibt den Prüfern aufgrund der zunehmenden Automatisierung und detaillierter Prüfvorgaben kaum mehr Raum, sich dem Unternehmen auf eine „menschliche“ Weise zu nähern. Dies führt zwangsläufig zu nicht sachgerechten Fehlfeststellungen mit zum Teil existenzbedrohenden Folgen. Wir verstehen uns hier in langer und durchaus erfolgreicher Tradition als Kämpfer an Ihrer Seite.

Ein weiterer oftmals unbeachteter Aspekt ist, dass In schöner Regelmäßigkeit die Finanzgerichte, der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht und zunehmend der europäische Gerichtshof von der Finanzverwaltung aufgestellte Verwaltungsvorschriften und Richtlinien kippen. Unser Anspruch hier ist es, mit Weitblick diese Entwicklungen für Sie zu verfolgen und Verfahren bis zur Entscheidung offenzuhalten.