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Jahresabschluss

Die Jahresabschlusserstellung ist ein Kerngebiet unserer Unternehmenstätigkeit.
Je nach Art und Umfang der Auftragsdurchführung, Berichterstattung und Bescheinigung übernehmen wir dabei eine mehr oder weniger weit reichende Verantwortung. Die Jahresabschlüsse auch kleinerer Unternehmen sind aber längst nicht mehr im Kontext der reinen Steuerbemessungsfunktion zu sehen.

Gestiegene Anforderungen an die Qualität und Aussagekraft des Jahresabschlusses machen eine auf Ihre individuellen Verhältnisse maßgeschneiderte Erstellung zu einer rentablen Investition.

Die hierzu nötige, im Vorfeld der Auftragsvergabe durchzuführende exakte Analyse Ihrer Situation und der aus der Analyse resultierenden Anforderungen an die Erstellung des Abschlusses erachten wir als wichtig.

Die Umsetzung des so erarbeiteten, für Sie optimalen Anforderungsprofils ist durch die freie Kombinierbarkeit der Bestandteile des Jahresabschlusses gewährleistet.

Im Detail bedeutet dies:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen aller Rechtsformen unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 238 ff. bzw. §§ 264 ff. HGB
  • Mitwirken bei der Abfassung von Lageberichten nach § 289 HGB und dem Erstellen von Geschäftsberichten
  • Erstellen von Erläuterungsberichten
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Vermögens- und Finanzstatus
  • Eröffnungsbilanzen bei Sachgründungen
  • Umwandlungsbilanzen
  • Überschuldungsstatus
  • Sanierungsbilanzen und Liquiditätspläne
  • Liquidationsbilanzen